Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Oder, 25.08.2005

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 12.10.2001 - 4 K 1364/01   

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https://dejure.org/2001,30659
VG Stuttgart, 12.10.2001 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2001,30659)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.10.2001 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2001,30659)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2001,30659)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2003 - 9 S 872/02

    Kein Wiederaufleben der Beitragspflicht/ Rückkehrmöglichkeit zum vollen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Oktober 2001 - 4 K 1364/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.10.2001 - 4 K 1364/01 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 22.02.2001 zu verpflichten, die Befreiung von der Beitragspflicht ab 01.12.2000 aufzuheben.

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 25.08.2005 - 4 K 1364/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,56587
VG Frankfurt/Oder, 25.08.2005 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2005,56587)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.08.2005 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2005,56587)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. August 2005 - 4 K 1364/01 (https://dejure.org/2005,56587)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - 4 K 64/06

    Redlicher Erwerb und Rückübertragung einer Grundstücksteilfläche

    Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte angesichts dieser ausdrücklichen Regelung ein Nutzungsrecht nicht entstehen (VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. März 2005 - 5 K 1256/98 - Urteil vom 25. August 2005 - 4 K 1364/01 - Urteil vom 27. Februar 2003 - 4 K 143/30 -).

    Des Weiteren erfolgte sie nicht akzessorisch zum Erwerb eines Eigenheimes bzw. zum Zwecke der Errichtung eines Eigenheimes durch den Kläger (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 K 143/03 - Urteil vom 25. August 2005 - 4 K 1364/01 - Urteil vom 14. März 2005 - 5 K 1256/98 -).

    Im Jahr 1990, in dem der der Kläger die geänderte Nutzungsurkunde ausgehändigt bekommen haben will, war diese Zielrichtung unter Fehlen einer Rechtsgrundlage für jedermann - und damit auch für den Kläger - erkennbar, so dass ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden muss (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19. November 2004 - 5 K 1311/98 - Urteil vom 14. März 2005 - 5 K 1256/98 - Urteil vom 25. August 2005 - 4 K 1364/01 -).

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